Naturheilpraxis Andrea Speier

Häufig gestellte Fragen

Naturheilpraxis-Andrea-Speier-Duisburg

Muss ich direkt das ganze Rückenprogramm MIA – Modell innerer Aufrichtung buchen?

Nein, selbstverständlich können Sie nur osteopathische Behandlungen in Anspruch nehmen. In unserem Erstgespräch stelle ich Ihnen mein Rückenprogramm MIA vor, Sie entscheiden alles weitere. Denn nur Sie können wissen, was Ihnen gut tut.

Behandeln Sie auch Säuglinge / Kleinkinder / Kinder?

Nein, ich biete keine osteopathischen Kinderbehandlungen an.

Bei welchen Problemen kann die Osteopathie helfen?

Die Osteopathie kann, wenn keine organische Krankheitsursache vorliegt, helfen bei:

  • Rückenschmerzen (Hexenschuss, Ischias)
  • Folgen von Fehlhaltung, Fehlbelastung
  • Beckenschiefstand
  • Bewegungseinschränkung von Gelenken
  • Nackenschmerzen (z. B. Schleudertrauma)
  • Muskelschmerzen / Muskelverspannungen
  • Gelenkschmerzen nach Verstauchungen, Verletzungen
  • Funktionelle Beschwerden an Muskel oder Gelenken (Knie, Hüfte, Schulter etc.)
  • Beschwerden im Kopfbereich
  • Kopfschmerzen
  • Schwindel
  • Tinnitus
  • Kiefergelenksprobleme
  • Beschwerden im Bauchbereich
  • Menstruationsbeschwerden
  • Haltungsveränderungen nach der Schwangerschaft
  • Vernarbungen, Verklebungen und Verwachsungen nach Operationen
  • Verdauungsprobleme (z. B. Sodbrennen, Aufstoßen)
  • Begleitende Behandlung bei Schlafproblemen, Erschöpfungszuständen (Burn-out), und Depressionen.

*Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass mit diesen Beispielen kein Heilversprechen verbunden ist, beziehungsweise keine Linderung oder Verbesserung aufgeführter Beschwerden garantiert werden kann. Zurzeit fehlt es noch an der relevanten Anzahl von gesicherten wissenschaftlichen Studien, die die therapeutische Wirkung der Osteopathie belegen.

Welche Kontraindikationen gibt es?

In welchen Fällen ist eine osteopathische Behandlung nicht zu empfehlen?

Bekannte Kontraindikationen sind:

  • Akute Infektionen (fieberhafte Erkrankungen, entzündliche Organerkrankungen z. B. Gastritis, Hepatitis)
  • Tumore
  • Thrombosen
  • Nieren- und Gallensteine
  • Tuberkulose
  • Unfälle

Wie laufen die Behandlungen ab?

Der erste Termin steht ganz im Zeichen einer detaillierten Anamnese, bestehend aus einer ausführlichen Analyse Ihrer akuten Beschwerden, sowie Ihrer vorliegender Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung Ihrer Lebensumstände. Planen Sie hierfür circa anderthalb Stunden Zeit ein. Sie erhalten Zeit und Raum um alles, was Ihnen wichtig erscheint, auszusprechen.

Anschließend erfolgt die körperliche Untersuchung und die Besprechung der weiteren Vorgehensweise.

Die eigentliche osteopathische Behandlung besteht aus multiplen manuellen Techniken. Bitte planen Sie für eine Behandlungseinheit circa 60 Minuten ein.

Wie viele Behandlungen brauche ich?

Die Anzahl der erforderlichen Behandlungen ist abhängig von den Ergebnissen der Anamnese und von der Intensität Ihrer Beschwerden.

Erfahrungsgemäß sind zwischen 5 und 10 Behandlungen erforderlich. Hierbei ist ein Abstand von ein oder zwei Wochen einzuhalten, da der Körper nach jeder Behandlung etwas Zeit benötigt, sich neu auszurichten.

Selbstverständlich sprechen wir vor jeder neuen Behandlungseinheit über Ihre Erfahrungen und richten die Therapie auf Ihre individuellen Bedürfnisse aus.

Wie viel kosten die Behandlungen?

Erstbehandlung, inklusive ausführlicher Anamnese (ca. 80 Minuten): € 100,00

Folgebehandlung pro Sitzung (ca. 60 Minuten): € 80,00

Kosten für Präparate werden separat berechnet.

Das Behandlungshonorar ist direkt nach der Behandlung in bar oder mit EC-Karte (PIN) zu entrichten. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung basierend auf der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.

Wie werden die Kosten für MIA – Modell innerer Aufrichtung abgerechnet?

Sie erhalten zwei Rechnungen, die Abrechnung für die osteopathischen Behandlungen und die Coachings werden getrennt abgerechnet. Die Rechnung für die osteopathischen Behandlungen reichen Sie wie gewohnt bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein (s. dazu „Kostenübernahme“)

Werden die osteopathischen Behandlungen durch die Krankenkasse erstattet?

Am 29.01.2015 habe ich die Zertifizierung zur Osteopathin mit 1.350 Unterrichtseinheiten durch den VFO – Verband Freier Osteopathen in München erhalten.
Dies berechtigt mich zur Ausstellung und Vorlage von Rechnungen bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Um die Kosten für eine osteopathische Behandlung von gesetzlichen Krankenkassen erstattet zu bekommen, muss diese vorab durch einen Arzt veranlasst werden.
Eine schriftliche ärztliche Bescheinigung und/oder Rezept durch Ihren behandelnden Arzt ist bei der Krankenkasse vorzulegen.
Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen / erstatten osteopathische Behandlungen. Bitte klären Sie im Vorfeld der Behandlung, in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten der osteopathischen Behandlung übernimmt oder subventioniert.

Für gesetzlich Versicherte folgender Versicherungen ist eine Kostenbeteiligung oder eine Kostenübernahme möglich:

Techniker Krankenkasse, Securvita, IKK Classik, ikk gesund plus, BKK vor Ort, BIG direkt gesund, AOK NordWest, SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, AOK PLUS, VIACTIV Krankenkasse.

Diese Angaben sind ohne Gewähr und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Weitere Infos finden Sie auf: www.osteokompass.de, 

Meine komplette Fort-und Weiterbildungen finden Sie hier.

Hinweis zum Gebührenverzeichnis

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1986 stellt keine verbindliche Gebührenordnung dar.
Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die einzelnen Positionen des GebüH. Meine betragsmässig genannten Sätze entsprechen diesen Positionen jedoch nicht. Daher weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die von mir gestellten Rechnungen über die Sätze des Gebührenverzeichnisses hinausgehen. Zu Beginn der Behandlung werden Sie über die Behandlungspreise informiert. Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie weitere Fragen haben.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Behandlungen sind nach Terminabsprache möglich.

Sie können einen Termin telefonisch von Montag bis Freitag: 8-17 Uhr vereinbaren, oder jederzeit online

Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht einhalten können, spätestens 24 Stunden vorher ab.

Für Termine, die kurzfristiger abgesagt werden, wird ein Ausfallhonorar iHv € 45,00 erhoben. Für Termine, die ohne Absage nicht wahrgenommen werden, wird ein Ausfallhonorar iHv € 80,00 erhoben.

Die Termine werden so geplant, dass für meine Patienten keine Wartezeiten entstehen. Daher weise ich Sie darauf hin, dass ich pünktlich mit der Behandlung beginne.

Behandlungszeit, die durch Verspätungen verloren gehen, kann daher leider nicht nachgeholt werden.

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